Privates Baurecht
Privates Baurecht bildet eine Schnittmenge mit dem Wohnungseigentumsrecht.
Das Fachgebiet Immobilienrecht vereint die Schnittmenge von WEG-Recht, Mietrecht und Baurecht. Ohne fundierte Kenntnisse in den ersten beiden Rechtsgebieten, kann eine umfassende Fallbearbeitung im privaten Baurecht eigentlich nicht gewährleistet werden. Umgekehrt ermöglichen gerade die Kenntnisse im Miet- und WEG-Recht, baurechtliche Problemstellungen zu lösen.