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Willkommen in der Kanzlei Reichert in Nürnberg

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Frau Rechtsanwältin Antje Reichert ist Fachanwältin für Miet – und Wohnungseigentumsrecht. Die Rechtsberatung erfolgt aber auch im Arbeitsrecht, privaten Baurecht und allgemeinem Zivilrecht. Die Fallbearbeitung erfolgt sowohl außergerichtlich, als auch durch Prozessvertretung. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Wege der Zwangsvollstreckung verfügt die Kanzlei über eine langjährige Erfahrung und ein motiviertes Team, das eine abschließende Bearbeitung Ihres Falles garantiert. 

Durch die Bürogemeinschaft mit Frau Rechtsanwältin Stefanie Scheuber wird auch der gesamte Bereich des Erbrechts kompetent mit abgedeckt.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mietverträge, Immobilienkaufverträge, und Teilungserklärungen sind für juristische Laien oft unverständlich formuliert. Wenn es darum geht, finanzielle Risiken abzuschätzen, gestaltend einzugreifen oder einen bereits eingetretenen Schaden zu minimieren, sind wir die richtige Adresse. Eine langjährige Erfahrung sowohl im Miet- als auch Wohnungseigentumsrecht garantiert auch dort eine kompetente Beratung, wo die Rechtsgebiete ineinandergreifen.

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich Mandatsbetreuung reduziert sich nicht auf die Führung von Kündigungsschutzverfahren. Vertragsgestaltung, vorbereitende Beratung zu Beginn eines Konflikts und das Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten hat mindestens eine genauso hohe Bedeutung, wie die prozessuale Abwicklung vor dem Arbeitsgericht. Eine Festlegung auf Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberinteressen besteht nicht, so dass beide Seiten der Medaille eine interessensgerechte Beratung ermöglichen. Im Bereich des Arbeitsrechts verfügt Frau Rechtsanwältin Antje Reichert über die erfolgreiche Absolvierung des theoretischen Teils des Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Privates Baurecht

Privates Baurecht

Privates Baurecht bildet eine Schnittmenge mit dem Wohnungseigentumsrecht. Das Fachgebiet Immobilien recht vereint die Schnittmenge von WEG-Recht, Mietrecht und Baurecht. Ohne fundierte Kenntnisse in den ersten beiden Rechtsgebieten, kann eine umfassende Fallbearbeitung im privaten Baurecht eigentlich nicht gewährleistet werden.

Antje Reichert

Antje Reichert

Frau Rechtsanwältin Antje Reichert ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Auf dieses Gebiet ist die Kanzlei spezialisiert und bietet im Rahmen dessen alles, was damit verbunden ist.

"Was du ererbt von deinen Vätern hast,  erwirb es, um es zu besitzen.  Was man nicht nützt, ist eine schwere Last;  Nur was der Augenblick erschafft, das kann er nützen."

Vers 682 ff. / Faust


24.08.2022

Wohnungsrecht im Pflichtteilsrecht

Ein an einem verschenkten Grundstück oder einer verschenkten Eigentumswohnung eingeräumtes Wohnungsrecht des Schenkers und späteren Erblassers führt häufig im Hinblick auf die Bewertung des Schenkungsgegenstandes im Pflichtteilsrecht zu Problemen. Während die Rechtsprechung seit Jahren hinreichend klar für den Nießbrauch ausgeurteilt hat, dass die sogenannte Abschmelzungsfrist hier nicht vor Ableben des Erblassers zu laufen beginnt, ist diese Fragestellung beim Wohnungsrecht nach wie vor eine „Zitterpartie“. Mit der Fragestellung hatte sich nun wieder einmal das OLG München am 08.07.2022 zum Az. 33 O 5525/21 zu beschäftigen.

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22.07.2022

Rechtswahl zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen rechtswidrig?

Grundsätzlich steht es einem Erblasser frei, das anwendbare Recht für seinen Todesfall zu wählen. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 29.06.2022 zum Az. IV ZR 110/21 jedoch klargestellt, dass es gegen den sogenannten Deutschen ordre public verstoßen kann, wenn diese Rechtswahl mehr oder minder beliebig oder zielgerichtet erscheint, insbesondere wenn der Lebensmittelpunkt des Erblassers seit Jahrzehnten in Deutschland war.

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21.07.2022

Zum Umfang der Hinweispflicht nach Modernisierung

Der Gesetzgeber hat 2019 Möglichkeiten geschaffen, die Miethöhe zu begrenzen. Unter anderem existiert eine gesetzliche Auskunftspflicht, die es dem Mieter ermöglichen soll, eine unzulässig hohe Miete zu erkennen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vermieter die Miete nach einem Mieterwechsel erhöhen. Eine dieser Möglichkeiten ist die umfassende Modernisierung der Wohnung. Der gesetzliche Anspruch bzw. die Verpflichtung des Vermieters beruht auf den §§ 556 g Absatz 1a Satz 1 Nr. 4, 556g Abs. 4 und 556f Satz 2 BGB. Bislang war unklar, wie weit ein Auskunftsanspruch des Mieters einerseits und eine Auskunftspflicht des Vermieters andererseits geht. Der BGH hat dies nun mit Urteil vom 18.5.2022 (Az.: VIII ZR 9/22) entschieden und damit für Klarheit gesorgt.

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